Telefon: 0721 957 950 40
Mail: info@pflegepuls.de


Beratung

Wir informieren und beraten Sie von der Pflichtberatung beim Erhalt von Pflegegeld über die Leistungen der Pflegeversicherung bis hin zur pflegerischen Anleitung beim Beginn der Pflegebedürftigkeit, dem Wechsel der Pflegeperson oder dem Einsatz neuer Hilfsmittel.


Leistungen

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung bei Pflegegeld

Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktisch pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden (§37 Abs. 3 SGB XI). Wird der Beratungsbesuch nicht durchgeführt, kann es zur Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse kommen.

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche ist vom Pflegegrad abhängig. 

  • Pflegegrad 1 - entfällt
  • Pflegegrad 2 u. 3 - ein Beratungsbesuch je Kalenderhalbjahr
  • Pflegegrad 4 u. 5 - ein Beratungsbesuch je Kalenderquartal

Die Kosten für diese regelmäßige Beratungspflicht werden von der Pflegeversicherung getragen.


Erstgespräch bei Versorgungswunsch

Information zu Möglichkeiten und Kosten

Bei Aufkommen eines Unterstützungswunsches ist zunächst eine umfassende Beratung sinnvoll. Pflegeleistungen werden oft weitgehend durch die Pflege- oder Krankenversicherung finanziert. Wir informieren und beraten Sie stets vor Aufnahme unserer Hilfen, so sind Sie vor überraschenden Kostenrisiken geschützt.


 
 
 
 
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