Beratung
Ob Pflichtberatung zum Erhalt des Pflegegeldes, zu Leistungen der Pflegeversicherung oder pflegerischer Anleitung bei Beginn der Pflegebedürftigkeit, dem Wechsel der Pflegeperson oder dem Einsatz neuer Hilfsmittel. Wir beraten Sie gerne.
Ein erstes Informationsgespräch ist stets unverbindlich und kostenfrei. Ganz unabhängig davon ob es in unseren Räumlichkeiten oder beim Pflegebedürftigen zu Hause stattfindet.
Leistungen
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflichtberatung bei Pflegegeld
Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktisch pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden (§37 Abs. 3 SGB XI). Wird der Beratungsbesuch nicht durchgeführt, kann es zur Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse kommen.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche ist vom Pflegegrad abhängig.
- Pflegegrad 1 - entfällt
- Pflegegrad 2 u. 3 - ein Beratungsbesuch je Kalenderhalbjahr
- Pflegegrad 4 u. 5 - ein Beratungsbesuch je Kalenderquartal
Die Kosten für diese regelmäßige Beratungspflicht werden von der Pflegeversicherung getragen.
Erstgespräch bei Versorgungswunsch
Information zu Möglichkeiten und Kosten
Bei Aufkommen eines Unterstützungswunsches ist zunächst eine umfassende Beratung sinnvoll. Pflegeleistungen werden oft weitgehend durch die Pflege- oder Krankenversicherung finanziert. Wir informieren und beraten Sie stets vor Aufnahme unserer Hilfen, so sind Sie vor überraschenden Kostenrisiken geschützt.