Pflege
Ob Körperpflege oder ärztlich verordnete Behandlungspflege, wir versorgen Sie im häuslichen Umfeld, damit Sie auch bei Pflegebedarf solange es geht daheim bleiben können.
Pflegeleistungen werden oft weitgehend durch die Pflege- oder Krankenversicherung finanziert. Wir informieren und beraten Sie stets vor Pflegebeginn, so sind Sie vor überraschenden Kosten geschützt.
Leistungen
Behandlungspflege
Durchführung der ärztlich verordneten Behandlung (kein Pflegegrad notwendig)
Wir sichern die ärztlich verordnete Behandlung beispielsweise bei der Medikamentengabe, Insulintherapie, Kompressionsstrümpfen und -verbänden oder Wundverbänden.
Die Krankenversicherung trägt diese Kosten entsprechend der genehmigten ärztlichen Verordnung Ihres niedergelassenen Arztes (Haus- und Facharztpraxen).
Grundpflege
Körper und Haushalt versorgen
Wir helfen beispielsweise beim Aufstehen, zu Bett gehen, dem Umkleiden, der Körperpflege und den Ausscheidungen oder im Haushalt.
Die Pflegeversicherung trägt diese Kosten entsprechend dem erteilten Pflegegrad 1 - 5. Haben Sie trotz Pflegebedürftigkeit noch keinen Pflegegrad begleiten wir gerne die Beantragung.
Verhinderungspflege
Hilfe bei Verhinderung der Pflegeperson (Pflegegrad 2 - 5)
Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Vertretung der Hauptpflegeperson. Ist also die private Pflegeperson zeitweise verhindert, dann hat die pflegebedürftig versicherte Person unter Umständen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege.
Nach Genehmigung durch die Pflegeversicherung trägt diese die Kosten bei erteiltem Pflegegrad in Höhe von bis zu 1.685,-- Euro im Jahr.
Entlastungsleistungen
Hilfe im Rahmen des Entlastungsbetrages (Pflegegrad 1 - 5)
Hierbei handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen die den Pflegealltag entlasten sollen.
Seit 01.01.2025 stehen für diese Hilfen 131,-- Euro monatlich zur Verfügung.